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Teilnahmebedingungen

BAUER Elektroanlagen Standort Erfurt 

Vereinsförderung Erfurt 2027

 

1. Veranstalter

Veranstalter der „BAUER Elektroanlagen Vereinsförderung Erfurt 2027“ ist:

BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG, 
Standort Erfurt

Haarbergstraße 71
99097 Erfurt

Tel.: 0361 / 7896405-0
E-Mail: feedback.online@bauer-netz.de

Nachfolgend „BAUER“ genannt.


2. Zweck der Vereinsförderung

Mit der BAUER Vereinsförderung unterstützt BAUER gemeinnützige Vereine, die sich für das gesellschaftliche Leben in Erfurt engagieren. Gefördert werden konkrete Projekte aus den Bereichen Sport und Bewegung, Kinder und Jugendliche, Soziales und Gemeinschaft, Kultur sowie Ehrenamt.


3. Aktionszeitraum und Ablauf

Die Vereinsförderung gliedert sich in folgende Phasen:

  • Bewerbungsphase: 01. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr
  • Prüfung und Vorbereitung des Votings: 1. Januar bis 14. Januar 2027
  • Öffentliches Voting: 15. Januar 2027, 00:00 Uhr, bis 15. Februar 2027, 23:59 Uhr
  • Prüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses: bis spätestens 01.03.2027

Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist der vollständige Eingang der Bewerbung bei BAUER.


4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Vereine,

  • die ihren Sitz im Stadtgebiet Erfurt haben oder

Die Bewerbung muss durch eine vertretungsberechtigte oder vom Verein ausdrücklich bevollmächtigte volljährige Person erfolgen.

Pro Verein darf nur ein Projekt eingereicht werden. Mit der Bewerbung ist ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen.

 

 

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • Einzelpersonen und kommerziell tätige Organisationen,
  • politische Parteien und Wählervereinigungen,
  • Projekte mit überwiegend parteipolitischem oder kommerziellem Zweck,
  • Projekte, die gegen geltendes Recht verstoßen,
  • Projekte oder Organisationen, die Gewalt fördern oder verherrlichen oder diskriminierende, rassistische, extremistische, menschenverachtende oder pornografische Inhalte vertreten,
  • Projekte, die ausschließlich einer einzelnen Person zugutekommen,
  • Mitarbeitende der BAUER-Gruppe, sofern sie die Bewerbung nicht ausschließlich in offizieller Funktion für einen teilnahmeberechtigten Verein einreichen.

BAUER behält sich vor, im Zweifelsfall weitere Nachweise zur Teilnahmeberechtigung anzufordern.


5. Anforderungen an das Projekt

Das eingereichte Projekt muss

  • einem gemeinnützigen Zweck dienen,
  • einen konkreten Nutzen für Menschen in Erfurt haben,
  • mit der beantragten Förderung realistisch umsetzbar sein,
  • innerhalb von zwölf Monaten nach Förderzusage begonnen beziehungsweise umgesetzt werden und
  • mit den Grundwerten und den Compliance-Grundsätzen von BAUER vereinbar sein.

Die Förderung darf ausschließlich für das in der Bewerbung beschriebene Projekt eingesetzt werden. Wesentliche Änderungen des Projekts oder der Mittelverwendung müssen vorab mit BAUER abgestimmt werden.


6. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Onlineformular auf der Website von BAUER. Folgende Angaben und Unterlagen sind erforderlich:

  • Name und Anschrift des Vereins,
  • Kontaktdaten einer vertretungsberechtigten oder bevollmächtigten Ansprechperson,
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • Beschreibung des Vereins und des eingereichten Projekts,
  • Ziel und Nutzen des Projekts,
  • Angaben zur geplanten Verwendung der Förderung,
  • mindestens ein geeignetes Bild zur Darstellung des Vereins oder Projekts.

Die eingereichten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unvollständige, verspätete oder nachweislich unzutreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Eine nachträgliche Änderung der Bewerbung ist nur bis zum Ende der Bewerbungsphase möglich.


7. Prüfung und Zulassung zum Voting

Nach dem Ende der Bewerbungsphase prüft BAUER die eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit und die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen.

Alle Bewerbungen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können für das öffentliche Voting zugelassen werden. BAUER kann Texte redaktionell kürzen oder sprachlich bearbeiten, sofern die inhaltliche Aussage dadurch nicht verändert wird. Wesentliche Änderungen werden mit dem jeweiligen Verein abgestimmt.

Ein Anspruch auf Zulassung zum Voting besteht nicht. Eine Ablehnung darf insbesondere erfolgen, wenn die Bewerbung die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, erforderliche Nachweise fehlen oder die Veröffentlichung rechtliche beziehungsweise berechtigte reputative Risiken für BAUER begründen würde.

Die zugelassenen Vereine werden vor Beginn des Votings per E-Mail informiert.


8. Veröffentlichung der Bewerbungen

Für das Voting veröffentlicht BAUER insbesondere folgende Inhalte:

  • Name des Vereins,
  • Projektname,
  • Projektbeschreibung,
  • eingereichtes Bildmaterial,
  • gegebenenfalls Website oder Social-Media-Kanal des Vereins,
  • aktueller Stand der abgegebenen Stimmen.

Private Kontaktdaten der Ansprechpersonen werden nicht veröffentlicht.


9. Durchführung des Votings

Während des Votingzeitraums können natürliche Personen für die veröffentlichten Vereinsprojekte abstimmen, die in dem Postleitzahlengebiet 99084 bis 99099 ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Die Postleitzahl ist bei der Stimmabgabe anzugeben.

Pro Person ist grundsätzlich nur eine Stimme zulässig. Zur Bestätigung der Stimme kann eine Verifizierung der E-Mail-Adresse verlangt werden. Eine Stimme wird erst nach erfolgreicher Verifizierung berücksichtigt.

 

 

Unzulässig sind insbesondere:

  • mehrfache Stimmabgaben durch dieselbe Person,
  • die Verwendung falscher oder fremder Identitäten,
  • automatisierte Stimmabgaben,
  • der Einsatz von Bots, Skripten, Wegwerf-E-Mail-Adressen oder anderen technischen Hilfsmitteln,
  • der Kauf, Tausch oder die sonstige entgeltliche Beschaffung von Stimmen,
  • sonstige Maßnahmen, die das Abstimmungsergebnis manipulieren oder verfälschen.

BAUER ist berechtigt, auffällige Stimmabgaben technisch zu überprüfen, ungültige Stimmen nicht zu berücksichtigen und Vereine bei nachgewiesener oder ihnen zurechenbarer Manipulation vom Wettbewerb auszuschließen.

Die während des Votings dargestellte Rangfolge ist vorläufig. Maßgeblich ist ausschließlich das nach Abschluss der technischen Prüfung von BAUER festgestellte Endergebnis.


10. Ermittlung der geförderten Vereine

Die drei Vereine mit den meisten gültigen Stimmen erhalten folgende Förderungen:

  1. Platz: 1.500 Euro
  2. Platz: 1.000 Euro
  3. Platz:     500 Euro

Bei Stimmengleichheit auf einem für die Förderung maßgeblichen Rang entscheidet das Los unter den punktgleichen Vereinen. Die Auslosung erfolgt durch BAUER und wird dokumentiert.

Die geförderten Vereine werden per E-Mail benachrichtigt und anschließend auf der Website sowie über die Kommunikationskanäle von BAUER bekannt gegeben.

Meldet sich ein ausgewählter Verein nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Versand der Benachrichtigung zurück oder kann er die Teilnahmeberechtigung nicht abschließend nachweisen, kann die Förderung an den nachfolgenden Verein vergeben werden.


11. Auszahlung und Verwendung der Förderung

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein auf den Namen des geförderten Vereins lautendes Konto.

Die Förderung ist zweckgebunden und ausschließlich für das eingereichte Projekt zu verwenden. Eine Barauszahlung an Einzelpersonen, Übertragung auf Dritte oder Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen.

Der Verein verpflichtet sich, BAUER auf Anfrage geeignete Nachweise über die Verwendung der Fördermittel vorzulegen. Hierzu können insbesondere Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos oder ein kurzer Projektbericht gehören.

Wird das Projekt nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Förderzusage umgesetzt oder werden die Mittel wesentlich anders als vereinbart verwendet, kann BAUER die Förderung ganz oder teilweise zurückfordern. Dies gilt nicht, wenn BAUER einer Änderung zuvor schriftlich zugestimmt hat.

 

12. Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Vereine erklären sich bereit, BAUER nach der Umsetzung des Projekts einen kurzen Projektbericht und geeignetes Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.

BAUER darf über die Teilnahme, das Voting, die Förderentscheidung und die Umsetzung der ausgewählten Projekte auf der eigenen Website, im Intranet, in sozialen Netzwerken sowie in Presse- und Unternehmenspublikationen berichten.

Eine Verpflichtung der Vereine zu werblichen Aussagen oder einer ausschließlich positiven Berichterstattung besteht nicht.


13. Bild-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Mit dem Hochladen von Texten, Bildern oder sonstigen Unterlagen bestätigt der einreichende Verein, dass

  • er über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Inhalten verfügt,
  • die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und
  • alle erkennbar abgebildeten Personen der vorgesehenen Nutzung und Veröffentlichung zugestimmt haben.

Bei Abbildungen von Minderjährigen muss vor dem Upload die erforderliche Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegen.

Der Verein räumt BAUER an den eingereichten Inhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses ist auf die Durchführung, Bewerbung und redaktionelle Nachberichterstattung der BAUER Vereinsförderung beschränkt und umfasst die Veröffentlichung auf der BAUER-Website, im Intranet, in sozialen Netzwerken sowie in Presse- und Unternehmenspublikationen.

Eine Bearbeitung ist nur insoweit zulässig, wie sie für Format, Größe, technische Darstellung oder redaktionelle Kürzungen erforderlich ist und die Aussage des Inhalts nicht verfälscht.


14. Ausschluss von der Teilnahme

BAUER kann Vereine von der Vereinsförderung ausschließen, wenn

  • sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
  • falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,
  • erforderliche Nachweise nicht vorgelegt werden,
  • eine Manipulation des Votings festgestellt wird oder
  • nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Förderung entgegenstehen.

In begründeten Fällen kann eine bereits zugesagte oder ausgezahlte Förderung aberkannt beziehungsweise zurückgefordert werden.

 

 

15. Änderung oder vorzeitige Beendigung

BAUER behält sich vor, die Vereinsförderung aus wichtigem Grund zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderen von BAUER nicht zu vertretenden Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Änderungen werden auf der Aktionsseite bekannt gegeben. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.


16. Haftung

BAUER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet BAUER nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

BAUER übernimmt keine Verantwortung für die Planung, Durchführung oder Sicherheit der geförderten Projekte. Die teilnehmenden Vereine sind selbst dafür verantwortlich, alle gesetzlichen Vorgaben, Genehmigungen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.


17. Datenschutz

BAUER verarbeitet die im Rahmen der Bewerbung und des Votings erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung, Prüfung und Abwicklung der BAUER Vereinsförderung sowie zur Missbrauchs- und Manipulationskontrolle.

Die Daten der abstimmenden Personen werden spätestens zwei Monate nach Abschluss des Votings gelöscht, somit grundsätzlich bis zum 15. April 2027, sofern keine konkreten Hinweise auf Missbrauch bestehen oder gesetzliche Pflichten eine längere Speicherung erfordern.

Die Bewerbungs- und Kontaktdaten nicht geförderter Vereine werden spätestens zwei Monate nach Abschluss und Bekanntgabe der Vereinsförderung gelöscht.

Daten der geförderten Vereine werden gelöscht, sobald sie für die Abwicklung, den Nachweis der Mittelverwendung und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht mehr erforderlich sind. Für steuer- und handelsrechtlich relevante Unterlagen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Veröffentlichte Vereins- und Projektinformationen sowie die für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellten Inhalte können im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte weiterhin in der Berichterstattung und im Unternehmensarchiv von BAUER enthalten bleiben.

Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, technischen Dienstleistern und den Rechten betroffener Personen, finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf www.bauer-netz.de/datenschutz.  (ein weiterer Punkt in die Datenschutzerklärung unter 6.6. muss eingefügt werden)

 

 

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Bewertung der Bewerbungen und der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: 15.09.2026