Netznutzungsentgelte

  

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG:

Das in 2011 novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen wir hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2012 hiermit nach.

Das Bauer Elektrounternehmen GmbH & Co.KG hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2012 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2012 kalkuliert.

Wir weisen darauf hin, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vorlagen:

    • Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2012 durch die vorgelagerten Netzbetreiber.
    • ausstehende Beschlüsse/Festlegungen sowie Hinweise für die Ermittlung der Erlösober-grenze 2012 durch die Bundesnetzagentur.

Aus diesem Grund behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2011 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.

Zzgl. zu den Netzentgelten wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 aufgrund der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Neufassung des
§ 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite Umlage der durch individuelle Netzentgelte entstehenden Mindereinnahmen, der sogenannte Sonderkunden-Aufschlag, berechnet (gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i.V.m. § 9 Abs. 7 KWK-G). Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, hierzu zeitnah Festlegungen zu treffen.

  

Preisblatt für Netznutzungsentgelte

Preisblatt gültig ab 01.01.2011 Klicken Sie hier

Preisblatt gültig ab 01.01.2012 Klicken Sie hier

  

Preisblatt für Energiemengenausgleich

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